AGB


Es gelten bei Angeboten, Aufträgen und Verträgen die nachfolgenden

Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB)

von Contor Pohlmann, Inh. Sonja Michaela Pohlmann, nachfolgend

Contor Pohlmann genannt.


1. Weitergabeverbot

Sämtliche Informationen einschließlich der Objektnachweise von Contor Pohlmann sind ausschließlich für den Kunden bestimmt. Diesem ist es untersagt, die Objektnachweise und Objektinformationen ohne vorherige, schriftliche Zustimmung von Contor Pohlmann an Dritte weiter zu geben.

Verstößt der Kunde gegen diese Verpflichtung und schließen ein Dritter oder andere Personen, an die der Dritte seinerseits die Informationen weitergegeben hat, den Hauptvertrag ab, so ist der Kunde verpflichtet, Contor Pohlmann die mit ihm vereinbarte Provision zuzüglich der jeweils geltenden Mehrwertsteuer zu entrichten.


2. Doppeltätigkeit


Contor Pohlmann darf sowohl für den Verkäufer/Vermieter als auch für den Käufer/ Mieter provisionspflichtig tätig werden.


3. Objektangaben


Contor Pohlmann weist ausdrücklich darauf hin, dass die von ihr weitergegebenen Objektinformationen größtenteils vom Verkäufer/Vermieter, von einem Dritten oder der Niederschrift in Akten des Bauamts oder Grundbuchamts stammen und von ihr, dem Makler, weder auf ihre Richtigkeit noch auf ihre Vollständigkeit überprüft worden sind.


4. Datenschutz


Alle personen- und objektbezogenen Daten werden ausschließlich für die Bearbeitung des Auftrags von Contor Pohlmann verwendet. Der Auftraggeber stimmt der Datenweitergabe an Dritte zu, sofern dies für die Erfüllung des Auftrags erforderlich ist. Eine andere Weitergabe der Daten erfolgt ausdrücklich nicht. Gemäß BGB sind wir verpflichtet Ihnen Zugriffsrecht auf Ihre von uns gespeicherten Kontaktdaten zu ermöglichen und diese sofern notwendig korrigieren bzw. auf Wunsch löschen zu lassen.

5. Provisionsanspruch und Höhe der Provision

Die Inanspruchnahme der Vermittlungstätigkeit von Contor Pohlmann, sowie die Anforderung von Objektunterlagen ist provisionspflichtig, sobald es zu einen Vertragsabschluss hinsichtlich des Objektes kommt. Der Provisionsanspruch entsteht auch dann, wenn der Vertrag zu vom ursprünglichen Angebot abweichenden Konditionen geschlossen wird, insbesondere hinsichtlich des Kaufpreises, bei Teilkäufen oder dem Erwerb mit anderen Personen gemeinsam. Für die Vermittlung von Haus- und/oder Grundbesitz sind vom Käufer und Verkäufer insgesamt 7,14% des notariell vereinbarten Kaufpreises inkl. der gesetzlichen MwSt an Contor Pohlmann als Vermittlungsprovision zu zahlen. Käufer und Verkäufer tragen die Vermittlungsprovision je zur Hälfte. Die Höhe der Provision kann im Maklervertrag abweichend vereinbart werden.


6. Haftungsbegrenzung


Bei leicht fahrlässigen Pflichtverletzungen beschränken sich die Haftung sowie die unserer Erfüllungsgehilfen auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden. Bei leicht fahrlässigen Pflichtverletzungen von nicht vertragswesentlichen Pflichten, durch deren Verletzung die Durchführung des Vertrages nicht gefährdet wird, haften weder wir noch unsere Erfüllungsgehilfen. Vertragswesentlich ist eine Pflicht, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrages überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Käufer regelmäßig vertrauen darf. Unsere Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz oder aus Garantie bleibt hiervon unberührt. Weiter gelten die Haftungsbeschränkungen nicht bei uns zurechenbaren Körper- und Gesundheitsschäden oder bei Verlust des Lebens des Kunden. Eine steuerliche Beratung wird seitens Contor Pohlmann nicht geleistet.


7. Versicherung


Es besteht Versicherungsschutz durch eine Vermögensschaden- & Betriebshaftpflichtversicherung.


8. Gerichtsstand


Ist der Kunde Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen, so gilt als Erfüllungsort für alle aus dem Vertragsverhältnis herrührenden Verpflichtungen und Ansprüche als Gerichtsstand der Firmensitz von Contor Pohlmann (21682 Stade) vereinbart.

9. Salvatorische Klausel


Für den Fall, dass eine oder mehrere Bestimmungen dieser Geschäftsbedingungen ungültig oder undurchsetzbar sein sollten oder dies im Nachhinein werden, so bleiben die übrigen Bestimmungen hiervon unberührt, es sei denn, durch den Wegfall einzelner Klauseln würde eine Vertragspartei so unzumutbar benachteiligt, dass ihr ein Festhalten am Vertrag nicht mehr zugemutet werden kann. Soweit die Bestimmungen nicht Vertragsbestandteil geworden oder unwirksam sind, richtet sich der Inhalt des Vertrags nach den gesetzlichen Vorschriften.


Contor Pohlmann, Inh. Sonja Michaela Pohlmann